Abrechnung:

  • Kosten für Hypnose und systemische Therapie werden noch nicht von der Krankenkasse übernommen.
  • Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen übernimmt oder Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen mein Honorarbetrag rückerstattet wird. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, zahlen Sie die anfallenden Honorarkosten an mich in bar nach jeder Sitzung. Mit der Vereinbarung eines Termins willigen Sie in die oben genannten Konditionen ein.

Vorteile einer Privatpraxis:

  • Als Selbstzahler haben Sie in der Regel keine langen Wartezeiten sondern flexible Terminvereinbarungen.
  • Sämtliche Dokumentationen unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht notwendigerweise an die Krankenkasse weitergegeben. Das kann insbesondere von Vorteil sein bei einem geplanten Wechsel der Krankenversicherung, bei Abschluss einer Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeit oder Krankenhaustagegeldversicherung) oder bei der Beamtenanwartschaft.

Termine:

  • Termine werden ausschließlich nach vorheriger Absprache ausgemacht.
  • Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte spätestens 48 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht eingehaltenen Terminen, behalte ich mir vor, den vollen Betrag zu berechnen